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IGTV-Ideen zu Boarding-Häusern für neu zugewanderte Fach- und Pflegekräfte aus Drittstaaten unter Begleitung von wohnungslosen Menschen mit Bildungsniveau Austria
Sozial- und städtebaulich integriertes Modell unter Einhaltung landesrechtlicher Bau- und Brandschutzvorgaben
Stand: Jänner 2026
Autor: Jörg Kibbat / IGTV – Interessenvertretung GesundheitTransfer & Verkehr
1. Ausgangslage in Österreich
Österreich steht vor drei strukturellen Herausforderungen:
1. Fachkräftemangel im Gesundheits- und Pflegewesen
Insbesondere in Landeskrankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und peripheren Regionen.
2. Wohnraummangel in Ballungsräumen
Vor allem in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.
3. Zunehmender Leerstand von Büroimmobilien
Durch strukturelle Veränderungen im Arbeitsmarkt (Homeoffice, Digitalisierung).
Parallel dazu besteht eine wachsende Gruppe wohnungsloser Personen mit nachweisbarer Bildungs- und Integrationsperspektive, denen der Zugang zu stabilem Wohnraum fehlt.
Die gezielte Umnutzung leerstehender Bürogebäude zu Boarding-Häusern bietet eine integrierte Lösung für diese Herausforderungen.
2. Zielsetzung
Ziel dieses Strategiepapiers ist die Schaffung eines strukturierten Rahmens zur:
• kurzfristigen Bereitstellung von Wohnraum für internationale Fach- und Pflegekräfte (z. B. Rot-Weiß-Rot-Karte-Inhaber),
• sozial stabilisierenden Reintegration wohnungsloser Personen mit Qualifikationsnachweis,
• nachhaltigen Nutzung bestehender Gebäudesubstanz,
• Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung,
• konsequenten Einhaltung landesrechtlicher Bau- und Brandschutzvorgaben.
3. Zielgruppen
Das Modell richtet sich an:
• internationale Fach- und Pflegekräfte aus Drittstaaten im Rahmen des NAG,
• integrierbare wohnungslose Personen mit nachweisbarer Bildungs- oder Berufsqualifikation,
• Landesgesundheitsfonds und Spitalsträger,
• Gemeinden und Städte,
• gemeinnützige Bauträger,
• Sozial- und Integrationsdienste,
• Bau- und Brandschutzbehörden der Länder.
4. Strategische Maßnahmen
4.1 Machbarkeitsprüfung und Potenzialanalyse
• Identifikation leerstehender Büroimmobilien in Ballungsräumen
• Prüfung von:
o Bausubstanz
o Grundrissstruktur
o Erschließung
o ÖPNV-Anbindung
• Analyse der Umnutzbarkeit gemäß jeweiliger Landesbauordnung
• Frühzeitige Abstimmung mit:
o Baupolizei
o Brandschutzbehörden
o Sozialabteilungen der Länder
o Gemeinden
4.2 Brandschutz und baurechtliche Anpassung
Erstellung objektspezifischer Brandschutzkonzepte gemäß jeweiliger Landesvorschriften.
Maßnahmen u. a.:
• Sicherstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege
• Installation von Brandmeldeanlagen
• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
• Anpassung der Feuerwiderstandsklassen
• Sicherheitsbeleuchtung
• barrierefreie Erschließung
• Einbindung der örtlichen Feuerwehr
Ohne genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept erfolgt keine Nutzung.
Stand: Jänner 2026
Autor: Jörg Kibbat / IGTV – Interessenvertretung GesundheitTransfer & Verkehr
1. Ausgangslage in Österreich
Österreich steht vor drei strukturellen Herausforderungen:
1. Fachkräftemangel im Gesundheits- und Pflegewesen
Insbesondere in Landeskrankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und peripheren Regionen.
2. Wohnraummangel in Ballungsräumen
Vor allem in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.
3. Zunehmender Leerstand von Büroimmobilien
Durch strukturelle Veränderungen im Arbeitsmarkt (Homeoffice, Digitalisierung).
Parallel dazu besteht eine wachsende Gruppe wohnungsloser Personen mit nachweisbarer Bildungs- und Integrationsperspektive, denen der Zugang zu stabilem Wohnraum fehlt.
Die gezielte Umnutzung leerstehender Bürogebäude zu Boarding-Häusern bietet eine integrierte Lösung für diese Herausforderungen.
2. Zielsetzung
Ziel dieses Strategiepapiers ist die Schaffung eines strukturierten Rahmens zur:
• kurzfristigen Bereitstellung von Wohnraum für internationale Fach- und Pflegekräfte (z. B. Rot-Weiß-Rot-Karte-Inhaber),
• sozial stabilisierenden Reintegration wohnungsloser Personen mit Qualifikationsnachweis,
• nachhaltigen Nutzung bestehender Gebäudesubstanz,
• Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung,
• konsequenten Einhaltung landesrechtlicher Bau- und Brandschutzvorgaben.
3. Zielgruppen
Das Modell richtet sich an:
• internationale Fach- und Pflegekräfte aus Drittstaaten im Rahmen des NAG,
• integrierbare wohnungslose Personen mit nachweisbarer Bildungs- oder Berufsqualifikation,
• Landesgesundheitsfonds und Spitalsträger,
• Gemeinden und Städte,
• gemeinnützige Bauträger,
• Sozial- und Integrationsdienste,
• Bau- und Brandschutzbehörden der Länder.
4. Strategische Maßnahmen
4.1 Machbarkeitsprüfung und Potenzialanalyse
• Identifikation leerstehender Büroimmobilien in Ballungsräumen
• Prüfung von:
o Bausubstanz
o Grundrissstruktur
o Erschließung
o ÖPNV-Anbindung
• Analyse der Umnutzbarkeit gemäß jeweiliger Landesbauordnung
• Frühzeitige Abstimmung mit:
o Baupolizei
o Brandschutzbehörden
o Sozialabteilungen der Länder
o Gemeinden
4.2 Brandschutz und baurechtliche Anpassung
Erstellung objektspezifischer Brandschutzkonzepte gemäß jeweiliger Landesvorschriften.
Maßnahmen u. a.:
• Sicherstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege
• Installation von Brandmeldeanlagen
• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
• Anpassung der Feuerwiderstandsklassen
• Sicherheitsbeleuchtung
• barrierefreie Erschließung
• Einbindung der örtlichen Feuerwehr
Ohne genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept erfolgt keine Nutzung.
4.3 Innenraumkonzept (Boarding-Standard)
• Einzelzimmer oder Kleinapartments
• Gemeinschaftsflächen
• funktionale Trennung von Rückzugs- und Sozialbereichen
• optionale interkulturelle Räume
• Hausordnung mit klaren Nutzungsregeln
Boarding-Häuser gelten als Zwischenform zwischen Wohnheim und regulärem Mietwohnen.
4.4 Soziale Steuerung und Integration
Kooperation mit:
• Österreichischem Integrationsfonds (ÖIF)
• AMS
• Wohnungslosenhilfe
• Sozialträgern
• Gemeinden
Elemente:
• klare Zugangskriterien
• sozialpädagogische Betreuung
• Integrations- und Werteprogramme
• verpflichtende Teilnahme an Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen (für Zielgruppen gemäß Integrationsvereinbarung)
Ziel:
Vermeidung von Parallelstrukturen und Förderung stabiler Nachbarschaften.
5. Finanzierungsmodell
Mögliche Instrumente:
• Wohnbauförderung der Länder
• Städtebauförderprogramme
• Integrationsförderungen
• Beteiligung von Arbeitgebern (z. B. Spitalsträger, Pflegeeinrichtungen)
• Public-Private-Partnership-Modelle
• Einbindung gemeinnütziger Wohnbauträger (WGG)
Langfristig refinanzierbar über:
• Mietmodelle
• Arbeitgeberbeteiligung
• Landes- und Bundesförderungen
6. Ergänzendes Modell: Modulare Dachaufstockung
Zusätzlich kann geprüft werden:
• Nutzung tragfähiger Flachdächer öffentlicher Gebäude
• modulare, vorgefertigte Apartment-Einheiten
• temporäre oder dauerhafte Nutzung
Voraussetzungen:
• statische Vorprüfung
• Genehmigung gemäß Landesbauordnung
• Brandschutzabstimmung
• Einbindung kommunaler Eigentümer
Dieses Modell dient der schnellen Kapazitätserweiterung ohne zusätzliche Bodenversiegelung.
7. Sonderfall: Verwahrloste Immobilien
Bei erheblich gesundheitsgefährdenden Immobilien:
• Vorrang: Sanierungsauflagen gemäß Bau- und Gesundheitsrecht
• Enteignung ausschließlich als Ultima Ratio
• Anwendung nur bei:
o nachweislicher Gefährdung
o beharrlicher Verweigerung durch Eigentümer
o gerichtlicher Kontrolle
o Verhältnismäßigkeitsprüfung
Rechtsgrundlagen:
Art. 5 StGG, Art. 1 1. ZPEMRK, einschlägige Landesgesetze.
Ziel ist nicht Sanktion, sondern Gefahrenabwehr und gemeinwohlorientierte Nutzung.
8. Erwartete Wirkungen für Österreich
Bereich Wirkung
Gesundheit Stabilisierung der Personalstruktur
Wohnraum Aktivierung leerstehender Bestandsflächen
Soziales Strukturierte Reintegration
Arbeitsmarkt Sicherung der Daseinsvorsorge
Kommunale Entwicklung Quartiersaufwertung
• Einzelzimmer oder Kleinapartments
• Gemeinschaftsflächen
• funktionale Trennung von Rückzugs- und Sozialbereichen
• optionale interkulturelle Räume
• Hausordnung mit klaren Nutzungsregeln
Boarding-Häuser gelten als Zwischenform zwischen Wohnheim und regulärem Mietwohnen.
4.4 Soziale Steuerung und Integration
Kooperation mit:
• Österreichischem Integrationsfonds (ÖIF)
• AMS
• Wohnungslosenhilfe
• Sozialträgern
• Gemeinden
Elemente:
• klare Zugangskriterien
• sozialpädagogische Betreuung
• Integrations- und Werteprogramme
• verpflichtende Teilnahme an Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen (für Zielgruppen gemäß Integrationsvereinbarung)
Ziel:
Vermeidung von Parallelstrukturen und Förderung stabiler Nachbarschaften.
5. Finanzierungsmodell
Mögliche Instrumente:
• Wohnbauförderung der Länder
• Städtebauförderprogramme
• Integrationsförderungen
• Beteiligung von Arbeitgebern (z. B. Spitalsträger, Pflegeeinrichtungen)
• Public-Private-Partnership-Modelle
• Einbindung gemeinnütziger Wohnbauträger (WGG)
Langfristig refinanzierbar über:
• Mietmodelle
• Arbeitgeberbeteiligung
• Landes- und Bundesförderungen
6. Ergänzendes Modell: Modulare Dachaufstockung
Zusätzlich kann geprüft werden:
• Nutzung tragfähiger Flachdächer öffentlicher Gebäude
• modulare, vorgefertigte Apartment-Einheiten
• temporäre oder dauerhafte Nutzung
Voraussetzungen:
• statische Vorprüfung
• Genehmigung gemäß Landesbauordnung
• Brandschutzabstimmung
• Einbindung kommunaler Eigentümer
Dieses Modell dient der schnellen Kapazitätserweiterung ohne zusätzliche Bodenversiegelung.
7. Sonderfall: Verwahrloste Immobilien
Bei erheblich gesundheitsgefährdenden Immobilien:
• Vorrang: Sanierungsauflagen gemäß Bau- und Gesundheitsrecht
• Enteignung ausschließlich als Ultima Ratio
• Anwendung nur bei:
o nachweislicher Gefährdung
o beharrlicher Verweigerung durch Eigentümer
o gerichtlicher Kontrolle
o Verhältnismäßigkeitsprüfung
Rechtsgrundlagen:
Art. 5 StGG, Art. 1 1. ZPEMRK, einschlägige Landesgesetze.
Ziel ist nicht Sanktion, sondern Gefahrenabwehr und gemeinwohlorientierte Nutzung.
8. Erwartete Wirkungen für Österreich
Bereich Wirkung
Gesundheit Stabilisierung der Personalstruktur
Wohnraum Aktivierung leerstehender Bestandsflächen
Soziales Strukturierte Reintegration
Arbeitsmarkt Sicherung der Daseinsvorsorge
Kommunale Entwicklung Quartiersaufwertung
9. Handlungsempfehlung
Die IGTV empfiehlt:
1. Einrichtung eines Bund-Länder-Lenkungskreises
(BMSGPK · BMI · BMK · Länder · Städtebund · Gemeindebund)
2. Entwicklung eines bundesweit übertragbaren Leitfadens
„Boarding-Häuser im Bestand“
3. Pilotprojekte in 2–3 Bundesländern
4. Wissenschaftliche Begleitung (Integration, Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz)
Schlussbemerkung
Die Umnutzung leerstehender Bürogebäude zu Boarding-Häusern stellt kein Sozialexperiment dar, sondern ein strukturiertes Instrument der Fachkräftesicherung, Wohnraumpolitik und sozialen Stabilisierung.
Unter Einhaltung aller bau-, brandschutz- und verfassungsrechtlichen Vorgaben kann dieses Modell einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der österreichischen Gesundheits- und Pflegeversorgung leisten.
Die IGTV empfiehlt:
1. Einrichtung eines Bund-Länder-Lenkungskreises
(BMSGPK · BMI · BMK · Länder · Städtebund · Gemeindebund)
2. Entwicklung eines bundesweit übertragbaren Leitfadens
„Boarding-Häuser im Bestand“
3. Pilotprojekte in 2–3 Bundesländern
4. Wissenschaftliche Begleitung (Integration, Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz)
Schlussbemerkung
Die Umnutzung leerstehender Bürogebäude zu Boarding-Häusern stellt kein Sozialexperiment dar, sondern ein strukturiertes Instrument der Fachkräftesicherung, Wohnraumpolitik und sozialen Stabilisierung.
Unter Einhaltung aller bau-, brandschutz- und verfassungsrechtlichen Vorgaben kann dieses Modell einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der österreichischen Gesundheits- und Pflegeversorgung leisten.